Adler-Mühle > Infoseiten > Fragen & Antworten > Weissmehl

Wird helles Mehl (Type 405) gebleicht?

Weissmehl wird nicht gebleicht! Die Arbeit in der Mühle ist im Grunde genommen nichts weiteres als ein wiederholtes Zerkleinern des Getreides und Ausssieben der Ware. Der wichtigste Teil der Mühle ist der Sichter (Plansichter), ein "Kasten" mit hunderten von Sieben die das zerkleinerte Getreide in verschiedene "Typen" sortieren.

Zumindest in unserer Mühle wird Mehl in keiner Art und Weise künstlich verändert, es werden auch keine Zusatzstoffe oder Konservierungsmittel zugegeben.

Die Frage ist trotzdem nicht unberechtigt. Das Bleichen von hellen Mehlen war früher weit verbreitet (z.B. mit Chlor, Chlordioxid, Natriumhypochlorit, Kaliumpermanganat oder Peroxiden), wird aber inzwischen (hoffentlich) nirgends mehr angewandt. In Deutschland ist das Bleichen von Mehl seit fast 50 Jahren verboten. Das Verbot der Mehlbleichung wurde 1958 im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes erlassen. Sowohl in der Zusatzstoffzulassungs-Verordnung als auch in der EU-Richtlinie Nr. 95/2/EG vom 20.02.1995 über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel sind derartige Bleichmittel nicht zugelassen.

Zurück zur Frageseite
Hat Ihnen diese Seite geholfen? Wir freuen uns über Kommentare und Kritik: